Cloud-Transparenz
Informationen zu Hosting, Verarbeitungsorten und Schutzmaßnahmen bei internationalen staatlichen Herausgabeverlangen.
Hosting-Anbieter
Rechenzentrumsstandort
Verarbeitungsregion
1. Produktionsstatus und Geltungsbereich
Diese Seite erfüllt die Transparenzfunktion zu den für die Datenverarbeitung eingesetzten IKT-Infrastrukturen von OUHUD Search Intelligence. Sie betrifft insbesondere in der Europäischen Union gespeicherte nicht personenbezogene Daten. Für personenbezogene Daten gelten zusätzlich die Datenschutzerklärung, die AVV und die dort beschriebenen Transfergarantien.
2. Infrastruktur und Jurisdiktion
- Vertragspartner
- Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland · Registergericht Ansbach, HRB 6089
AV-Vertrag vom 04.09.2026, Vertragsrubrum - Rechenzentrum
- Helsinki (Tuusula), Finnland
Serverstandort laut Kundenkonto; TÜV-Bericht 63017991-01, Abschnitt 2.2 - Betreiber vor Ort
- Hetzner Finland Oy, Huurrekuja 10, 04360 Tuusula
AV-Vertrag Anlage 3 (genehmigte Subunternehmer) - Verarbeitungsort
- Europäische Union / EWR · Supportleistungen ausschließlich innerhalb der EU
AV-Vertrag § 3 Abs. 1: Verarbeitung ausschließlich in einem EU-Mitgliedstaat oder EWR-Vertragsstaat - Rechtswahl des Vertrags
- Recht der Bundesrepublik Deutschland
AV-Vertrag § 13.1 - Externe KI-Dienste
- Nicht produktiv freigegeben; optionale Nutzung erst nach gesonderter Aktivierung und dokumentierter Transferprüfung.
Finnland ist Mitgliedstaat der Europäischen Union. Es findet damit keine Drittlandübermittlung statt, und eine Transfer-Folgenabschätzung ist nicht erforderlich. Die aktuelle Trennung zwischen eingesetzten, geplanten und kundenaktivierten Diensten steht unter Dienstleister und Datenempfänger.
Unabhängige Nachweise
Die folgenden Nachweise betreffen das Rechenzentrum. Sie können beim Hosting-Anbieter angefordert werden:
- ISO/IEC 27001, gültig bis September 2028, für alle Standorte in Deutschland und Finnland (TÜV-Bericht 63017991-01, Abschnitt 2.1)
- BSI C5 Typ 2 Testat seit Dezember 2025 (TÜV-Bericht 63017991-01, Abschnitt 2.1)
- Externe Prüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen durch TÜV Rheinland i-sec, Ortsbegehung Helsinki am 19.02.2026 — keine Abweichungen festgestellt (TÜV-Bericht 63017991-01, Abschnitte 1 und 3)
- Jährliche Wiederholung der TOM-Prüfung durch eine unabhängige Stelle (AV-Vertrag § 8 Abs. 3)
3. Technische, organisatorische und vertragliche Maßnahmen
Die genannten Nachweise beziehen sich auf das Rechenzentrum: Gebäude, Stromversorgung, Netzwerk und physische Sicherheit. Sie decken unsere Anwendung nicht ab. Für die Verwaltung, Wartung und Sicherheit unseres dedizierten Servers sind wir verantwortlich. Die folgende Übersicht zeigt den Stand unserer eigenen Maßnahmen.
- Logische Trennung der Mandantendaten — umgesetzt
Mandantentrennung durch Row Level Security (RLS) in der Datenbank. Die Anwendungsrolle ist weder Eigentümerin der Tabellen noch von den RLS-Regeln ausgenommen.
- Protokollierung von Datenänderungen — umgesetzt
Revisionssicheres Änderungsprotokoll je Mandant.
- Prüfung hochgeladener Dateien auf Schadsoftware — umgesetzt
Vor jedem Parser-Aufruf erfolgt eine Virenprüfung. Ist der Scanner nicht erreichbar, wird die Datei nicht verarbeitet.
- Rollen- und Berechtigungskonzept — umgesetzt
Rollenbasierte Rechte je Organisation sowie getrennte Datenbankrollen für Anwendung und Wartung.
- Verschlüsselung der Daten im Ruhezustand — offen
In Vorbereitung. Zugangsdaten zu Kundensystemen sind bereits einzeln verschlüsselt gespeichert. Die Verschlüsselung des gesamten Datenträgers steht noch aus.
- Backup- und Wiederherstellungskonzept — offen
Produktive Sicherungsläufe sind nachgewiesen. Die Wiederherstellung aus diesen Sicherungen muss noch geprüft werden.
Die konkrete Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird vor Produktivfreigabe anhand des ausgewählten Anbieters, seiner Vertragsunterlagen und der tatsächlichen technischen Konfiguration geprüft. Allgemeine Werbeaussagen eines Anbieters ersetzen diese Prüfung nicht.
4. Umgang mit internationalen staatlichen Herausgabeverlangen
Ouhud GmbH erkennt eine Entscheidung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde eines Drittstaats über Zugang zu in der Union gespeicherten nicht personenbezogenen Daten grundsätzlich nur an, wenn sie auf einer rechtskräftigen internationalen Übereinkunft, etwa einem Rechtshilfeabkommen mit der Europäischen Union oder einem Mitgliedstaat, beruht.
Fehlt eine solche Übereinkunft und würde die Befolgung gegen Unionsrecht oder das Recht des betroffenen Mitgliedstaats verstoßen, erfolgt eine Übermittlung nur, wenn die Anordnung nach dem Recht des Drittstaats begründet, verhältnismäßig und hinreichend bestimmt ist, ein begründeter Einwand durch ein zuständiges Gericht des Drittstaats überprüft wird und dieses Gericht die unions- oder mitgliedstaatlich geschützten Interessen des Datenbereitstellers gebührend berücksichtigen darf. Sind diese kumulativen Voraussetzungen nicht erfüllt, wird das Verlangen abgelehnt.
Was der Anbieter dazu vertraglich zusagt
- Hetzner informiert uns unverzüglich über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie diesen Auftrag betreffen. (AV-Vertrag § 5 Nr. 4)
- Bei Pfändung, Beschlagnahme oder vergleichbaren Maßnahmen Dritter informiert Hetzner uns unverzüglich und teilt den Beteiligten mit, dass Hoheit und Eigentum an den Daten ausschließlich bei uns als Verantwortlichem liegen. (AV-Vertrag § 13.3)
- Ist die Ouhud GmbH einer behördlichen Kontrolle, einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren ausgesetzt, unterstützt Hetzner nach besten Kräften. (AV-Vertrag § 5 Nr. 5)
- Diese Benachrichtigungspflichten entfallen, soweit Hetzner durch Gesetz, behördliche oder gerichtliche Anordnung zur Verschwiegenheit verpflichtet wird. Diese Grenze steht hier, weil eine Zusicherung ohne ihre Ausnahme keine ist. (AV-Vertrag § 5 Nr. 4 und § 13.3, jeweils Satz 2 f.)
5. Auswahl, Prüfung und Änderungen
Vor Aktivierung eines Infrastruktur- oder sonstigen Auftragsverarbeiters prüft Ouhud GmbH Vertragsgesellschaft, Leistung, Datenkategorien, Rechenzentren, anwendbare Rechtsordnungen, Behördenzugriffe, Unterauftragnehmer, Sicherheitsmaßnahmen und Transfergrundlagen.
Diese Seite wird bei Änderungen aktualisiert. Soweit personenbezogene Auftragsdaten betroffen sind, gelten zusätzlich die aktive Vorabinformation und das Widerspruchsverfahren der AVV; eine bloße Webseitenänderung ersetzt diese Mitteilung nicht.
6. Kontakt
Fragen zu Infrastruktur, Jurisdiktionen und staatlichen Zugriffen richten Sie an info@ouhud.com.
Dieser Text ist ein Entwurf und ersetzt keine Rechtsberatung. Vor der Veröffentlichung sollte ihn eine Anwältin oder ein Anwalt für IT- und Datenschutzrecht prüfen — insbesondere die Haftungsregeln und die Angaben zur Auftragsverarbeitung.