Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen der Ouhud GmbH für die geschäftliche Nutzung von OUHUD Search Intelligence. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
Vertragspartner
Kundenkreis
Vertragsfassung
§ 1 Geltungsbereich und Rangfolge
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Ouhud GmbH, Kaiserswerther Straße 135, 40474 Düsseldorf, Deutschland, und ihren Kunden über die Nutzung der Plattform OUHUD Search Intelligence einschließlich der jeweils gebuchten Module, Schnittstellen und begleitenden Leistungen.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt, bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Ouhud GmbH ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuell ausgehandelte Vereinbarung, Angebot oder Bestellformular, vereinbarte Leistungsbeschreibung oder SLA, Auftragsverarbeitungsvertrag für datenschutzrechtliche Auftragstätigkeiten und anschließend diese AGB.
§ 2 Vertragsschluss, Vertretungsbefugnis und Kundenkonto
Darstellungen auf der Website oder in der Plattform sind eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Mit dem Absenden einer kostenpflichtigen Bestellung gibt der Kunde auf Grundlage des angezeigten Tarif-Snapshots ein verbindliches Angebot ab. Ouhud GmbH nimmt dieses durch eine ausdrückliche Bestätigung in Textform oder durch Freischaltung des kostenpflichtigen Tarifs an. Eine automatisierte Eingangsbestätigung ist nur dann bereits eine Annahme, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet ist.
Die kostenlose Registrierung begründet ausschließlich einen Vertrag über das Kundenkonto beziehungsweise eine ausdrücklich bezeichnete Testnutzung und nicht automatisch ein kostenpflichtiges Abonnement. Eine Testnutzung endet nach Maßgabe von § 11, sofern der Kunde keinen kostenpflichtigen Tarif bestellt.
Vertragssprache ist Deutsch. Vor Abgabe einer elektronischen Bestellung kann der Kunde seine Eingaben prüfen und berichtigen. Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss im erforderlichen Umfang gespeichert. Ouhud GmbH übermittelt dem Kunden die Vertragsbestätigung, die einbezogene AGB-Fassung und den bei der Bestellung geltenden Tarif-Snapshot in speicherbarer Form. Der Tarif-Snapshot enthält insbesondere Leistungsumfang, Kontingente, Preis, Laufzeit und Abrechnungszeitraum.
Die bestellende Person versichert, den Kunden wirksam vertreten zu dürfen. Unternehmens-, Rechnungs- und Kontaktdaten sind vollständig und aktuell zu halten. Ein Organisationskonto darf nur von den dafür autorisierten Personen genutzt werden. Personenbezogene Benutzerkonten dürfen nicht geteilt werden.
Zugangsdaten sind geheim zu halten und durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu schützen. Der Kunde informiert Ouhud GmbHunverzüglich über vermutete unbefugte Zugriffe, kompromittierte Zugangsdaten oder Veränderungen seiner Vertretungsberechtigung. Handlungen eines ordnungsgemäß authentifizierten Benutzers werden dem Kunden zugerechnet, soweit Ouhud GmbH den Missbrauch nicht kannte oder kennen musste. Eine Zurechnung entfällt, soweit der Missbrauch auf einer von Ouhud GmbH zu vertretenden Verletzung einer Sicherheits- oder sonstigen Vertragspflicht beruht.
§ 3 Leistungen, Module und Tarife
Ouhud GmbH stellt OUHUD Search Intelligence als browserbasierte B2B-Software bereit. Die Plattform kann insbesondere Site Audit, Crawler, Knowledge, Topics, Content Studio, AI Visibility, Analytics und Publisher umfassen. Maßgeblich ist ausschließlich der im Angebot, Bestellprozess oder Tarif ausdrücklich bezeichnete Funktions- und Kontingentumfang.
Kontingente können sich insbesondere auf Benutzer, Websites, Projekte, Dokumente, Speicher, gecrawlte Seiten, Inhalte, Integrationen oder Messläufe beziehen. Nicht verbrauchte Kontingente verfallen am Ende des jeweiligen Nutzungszeitraums, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde. Eine Überschreitung führt nicht automatisch zu Mehrkosten; zusätzliche Leistungen werden nur nach gesonderter Bestellung berechnet.
Als „Beta“, „Vorschau“, „experimentell“ oder vergleichbar gekennzeichnete Funktionen werden zu Testzwecken bereitgestellt. Sie können eingeschränkt, fehlerhaft oder vorübergehend nicht verfügbar sein und mit angemessener Vorankündigung geändert oder eingestellt werden. Dies gilt nicht für den ausdrücklich zugesagten Kernumfang eines kostenpflichtigen Tarifs.
Beratungs-, Migrations-, Schulungs-, Redaktions- oder Individualleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden. Die Plattform erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung.
§ 4 KI-Ausgaben, Analysen und externe Datenquellen
KI-gestützte Funktionen erzeugen statistisch berechnete Vorschläge. Ausgaben können unvollständig, ungenau, veraltet oder in ähnlicher Form auch für andere Nutzer erzeugt worden sein. Der Kunde muss jede Ausgabe vor einer Nutzung oder Veröffentlichung durch eine fachkundige natürliche Person prüfen und erforderlichenfalls berichtigen. Eine automatisierte Qualitätsprüfung ersetzt weder diese Freigabe noch eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.
Ouhud GmbH schuldet keine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen, Aufnahme in einen Suchindex, Zitierung oder Nennung in KI-Systemen, Besucherzahl, Conversion oder sonstigen wirtschaftlichen Erfolg. Messungen der KI-Sichtbarkeit sind methodisch dokumentierte Stichproben anhand der jeweils benannten Datenquelle; sie bilden nicht zwingend jede Oberfläche oder jede Antwort eines Drittanbieters ab und sind wegen des statistischen Verhaltens generativer Systeme nicht exakt reproduzierbar.
Site Audits und Crawls untersuchen im gebuchten Umfang technisch erreichbare Inhalte. Sie sind keine Sicherheits-, Penetrations-, Barrierefreiheits- oder Rechtsprüfung. Daten von Suchmaschinen, Analyseplattformen und anderen Drittanbietern können verzögert, unvollständig oder nachträglich geändert sein.
§ 5 Mitwirkungspflichten und zulässige Nutzung
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
- nur Domains, Systeme, Konten und Inhalte einzubinden, zu deren Nutzung, Analyse und Bearbeitung er berechtigt ist,
- zutreffende Betriebsfakten, Freigaben und Weisungen bereitzustellen und Änderungen unverzüglich zu pflegen,
- anwendbares Recht, Rechte Dritter, robots.txt-Vorgaben sowie Nutzungsbedingungen verbundener Dienste einzuhalten,
- vor Veröffentlichungen und wesentlichen Änderungen an Zielsystemen eine angemessene Sicherung und fachliche Kontrolle vorzunehmen,
- personenbezogene Daten auf das Erforderliche zu beschränken und besondere Kategorien personenbezogener Daten nur nach vorheriger Prüfung und ausdrücklicher Vereinbarung zu verarbeiten,
- Fehler, Sicherheitsvorfälle und erkennbare Fehlfunktionen mit den zur Analyse erforderlichen Informationen unverzüglich zu melden.
Untersagt sind insbesondere rechtswidrige, täuschende, diskriminierende oder schädliche Inhalte, die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, unbefugte Sicherheitsprüfungen, Schadsoftware, übermäßige automatisierte Zugriffe, Reverse Engineering außerhalb zwingender gesetzlicher Rechte sowie eine Weitervermietung oder Nutzung für Dritte außerhalb eines ausdrücklich gebuchten Agentur- oder Enterprise-Modells.
Bei einem konkreten Sicherheits-, Rechts- oder Missbrauchsrisiko darf Ouhud GmbHbetroffene Funktionen vorübergehend sperren. Soweit möglich, wird der Kunde vorher informiert und erhält Gelegenheit zur Abhilfe. Die Sperre wird auf das erforderliche Maß und die erforderliche Dauer begrenzt.
§ 6 Veröffentlichung und externe Integrationen
Eine Veröffentlichung in einem CMS, über einen Webhook oder in einem anderen Zielsystem setzt voraus, dass die konkrete, zur Veröffentlichung bestimmte Revision zuvor durch eine fachkundige natürliche Person geprüft und ausdrücklich freigegeben wurde. Eine vom Kunden eingerichtete automatisierte Regel darf ausschließlich diese unverändert freigegebene Revision veröffentlichen. Jede inhaltliche Änderung nach der Freigabe hebt sie auf und erfordert eine erneute Prüfung und Freigabe. Der Kunde bleibt für Auswahl, Rechtmäßigkeit und Sicherung der veröffentlichten Inhalte verantwortlich.
Der Kunde stellt für Personen, die KI-Funktionen bedienen oder deren Ausgaben beurteilen, eine ihrer Aufgabe angemessene KI-Kompetenz sicher. Veröffentlicht er KI-generierte oder manipulierte Texte zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, erfüllt er die anwendbaren Transparenzpflichten. Eine gesetzliche Ausnahme wegen menschlicher Prüfung setzt eine tatsächliche redaktionelle Kontrolle und die Übernahme redaktioneller Verantwortung durch eine natürliche oder juristische Person voraus. Eigene gesetzliche Pflichten von Ouhud GmbH bleiben unberührt.
Für verbundene Dienste gelten zusätzlich die Verträge und technischen Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Ouhud GmbH haftet nicht für Beeinträchtigungen, die ausschließlich durch einen verbundenen Drittanbieterdienst außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Ouhud GmbHverursacht werden, sofern Ouhud GmbH die vertraglichen Auswahl-, Integrations-, Informations- und Abhilfepflichten erfüllt hat. Vereinbarte Kernfunktionen und gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt. Technisch fehlerhafte, widerrufene oder sicherheitskritische Verbindungen dürfen deaktiviert werden. Der Kunde kann erteilte Zugriffe jederzeit im Zielsystem widerrufen und soll nicht mehr benötigte Integrationen unverzüglich trennen.
§ 7 Rechte an Plattform, Kundendaten und Ausgaben
Sämtliche Rechte an der Plattform, Software, Dokumentation, Benutzeroberfläche, Marken und von Ouhud GmbH bereitgestellten Vorlagen verbleiben bei Ouhud GmbH oder den jeweiligen Lizenzgebern. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares und auf seine Organisation sowie autorisierten Benutzer beschränktes Nutzungsrecht.
Der Kunde behält seine Rechte an hochgeladenen Dokumenten, Betriebswissen, Websites, Marken und sonstigen Eingaben. Er räumt Ouhud GmbH für die Vertragsdauer die zur Vertragserfüllung erforderlichen Rechte ein, insbesondere zum Speichern, Vervielfältigen, Analysieren, Umwandeln und auf seine Weisung zum Übermitteln oder Veröffentlichen.
Soweit eine Ausgabe rechtlich geschützt ist und entsprechende Rechte bei Ouhud GmbH entstehen oder Ouhud GmbH eingeräumt wurden, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, unwiderrufliches Recht, die Ausgabe zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, in eigene oder kundenseitige Systeme zu integrieren und hierfür Dienstleistern oder eigenen Auftraggebern Unterrechte einzuräumen.
Soweit an einer Ausgabe kein Schutzrecht entsteht, wird durch diese Bestimmung kein solches Recht begründet. Ausgaben sind nicht exklusiv und können Ausgaben anderer Nutzer ähneln. Rechte an Kundeneingaben und rechtmäßig verwendeten Drittbestandteilen bleiben unberührt. Eine Freiheit von Rechten Dritter wird nicht zugesagt; erkannte Schutzrechtshinweise dürfen nicht entfernt werden.
Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge darf Ouhud GmbH unentgeltlich für die Weiterentwicklung verwenden, sofern dabei keine vertraulichen Informationen oder personenbezogenen Daten des Kunden offengelegt werden. Produktanalysen für eigene Zwecke erfolgen nur mit anonymisierten oder hinreichend aggregierten Daten.
§ 8 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht offenkundige geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Zugang erhalten nur Personen, die ihn für ihre Aufgabe benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind, ohne Vertragsverletzung bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden. Gesetzlich oder behördlich erforderliche Offenlegungen bleiben zulässig; die betroffene Partei wird, soweit rechtlich möglich, vorher informiert. Die Vertraulichkeitspflichten gelten für fünf Jahre nach Vertragsende, für Geschäftsgeheimnisse solange deren Schutzvoraussetzungen bestehen.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Jede Partei erfüllt die für sie geltenden Datenschutzpflichten. SoweitOuhud GmbH personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt ergänzend die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Sie ist bei Widersprüchen zu diesen AGB für die Auftragsverarbeitung vorrangig.
Für Verarbeitungen, bei denen Ouhud GmbH selbst über Zwecke und wesentliche Mittel entscheidet – insbesondere Vertragsverwaltung, Abrechnung, Sicherheit und eigene Geschäftskommunikation – gilt die Datenschutzerklärung.
§ 10 Preise, Abrechnung und Zahlungsverzug
Es gilt der bei der Bestellung oder im individuellen Angebot ausgewiesene Preis. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Wiederkehrende Entgelte werden zu Beginn des vereinbarten Abrechnungszeitraums fällig. Soweit der Bestellprozess einen Zahlungsdienstleister vorsieht, gelten ergänzend dessen Zahlungsbedingungen.
Der Kunde prüft Rechnungs- und Steuerangaben und teilt Fehler unverzüglich mit. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Ansprüchen zulässig. Gesetzliche Verzugszinsen und weitere Rechte bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.
Ist eine fällige Zahlung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht eingegangen, darf Ouhud GmbH kostenverursachende Schreib-, Analyse- und Veröffentlichungsfunktionen bis zum Ausgleich sperren. Soweit vertretbar, bleiben Anmeldung, Rechnungszugang und Datenexport erreichbar. Die Zahlungspflicht und das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
§ 11 Laufzeit, Testphase und Kündigung
Laufzeit und Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der Bestellung. Soweit dort nichts Abweichendes bestimmt ist, läuft ein Monatsabonnement zunächst einen Monat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat. Es kann jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
Ein ausdrücklich als Jahresabonnement bestellter Vertrag läuft zwölf Monate und verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt wird. Individuelle Enterprise-Verträge richten sich nach dem Angebot. Die Kündigung kann über die dafür vorgesehene Kontofunktion oder in Textform erfolgen.
Eine kostenlose Testphase endet zum angezeigten Zeitpunkt, ohne dass Kosten entstehen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich einen kostenpflichtigen Tarif bestellt. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Vor einer Kündigung wegen einer behebbaren Pflichtverletzung ist grundsätzlich eine angemessene Abhilfefrist zu setzen.
§ 12 Betrieb, Wartung und Leistungsänderungen
Ouhud GmbH betreibt die Plattform mit branchenüblicher Sorgfalt. Eine bestimmte Verfügbarkeit oder Reaktionszeit ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich in einem Angebot oder SLA vereinbart wurde. Bei der Berechnung vereinbarter Verfügbarkeit bleiben angekündigte Wartung, vom Kunden verursachte Störungen, höhere Gewalt und Ausfälle außerhalb des beherrschbaren Systems unberücksichtigt, soweit die Vereinbarung nichts Abweichendes regelt.
Planbare Wartungsarbeiten werden möglichst frühzeitig angekündigt und nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeiten durchgeführt. Sicherheitskritische Wartung darf ohne Vorankündigung erfolgen. Ouhud GmbH darf die Plattform technisch weiterentwickeln, sofern der vereinbarte Kernnutzen nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Wesentliche nachteilige Änderungen werden rechtzeitig angekündigt.
§ 13 Mängelanzeige, Abhilfe und Support
Der Kunde meldet reproduzierbare Mängel unverzüglich und beschreibt Fehlerbild, Zeitpunkt, betroffene Funktion und – soweit möglich – Schritte zur Reproduktion. Ouhud GmbH darf den Mangel nach eigener Wahl durch Nachbesserung, Ersatzlösung oder zumutbaren Workaround beheben. Schlägt die Abhilfe innerhalb angemessener Frist fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
Supportkanäle und Reaktionszeiten richten sich nach dem gebuchten Tarif oder Angebot. Eine verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen. Zwingende Gewährleistungsrechte und arglistig verschwiegene Mängel bleiben unberührt.
§ 14 Datenportabilität, Anbieterwechsel und Exit
Soweit OUHUD Search Intelligence ein Datenverarbeitungsdienst im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2854 ist, kann der Kunde in Textform oder über eine hierfür bereitgestellte Kontofunktion verlangen, zu einem Datenverarbeitungsdienst eines anderen Anbieters zu wechseln, seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte in eine eigene IKT-Infrastruktur zu übertragen oder diese nach Vertragsende löschen zu lassen. Die maximale Kündigungsfrist zur Einleitung dieses Wechselverfahrens beträgt zwei Monate. Kürzere Fristen aus § 11 oder dem individuellen Vertrag bleiben zugunsten des Kunden anwendbar.
Nach Ablauf dieser Kündigungsfrist beträgt der verbindliche Übergangszeitraum höchstens 30 Kalendertage. Währenddessen leistet Ouhud GmbH dem Kunden und von ihm autorisierten Dritten angemessene Unterstützung, wahrt mit gebotener Sorgfalt die Kontinuität der vereinbarten Dienste, informiert eindeutig über bekannte, von Ouhud GmbH ausgehende Kontinuitätsrisiken und gewährleistet ein hohes Sicherheitsniveau, insbesondere bei Übertragung und anschließendem Datenabruf. Die Parteien und ein etwaiger übernehmender Anbieter arbeiten nach Treu und Glauben zusammen.
Ist der 30-tägige Übergangszeitraum technisch nicht durchführbar, informiertOuhud GmbH den Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Wechselverlangen, begründet die technische Undurchführbarkeit und nennt einen alternativen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal um einen Zeitraum verlängern, den er für seine Zwecke für angemessener hält. Der Vertrag gilt nach erfolgreichem Wechsel oder – bei einer bloßen Löschentscheidung – nach Ablauf der anwendbaren Kündigungsfrist als beendet; Ouhud GmbH bestätigt dem Kunden die Beendigung.
Exportierbare Daten und digitale Vermögenswerte
Der Wechsel umfasst abschließend folgende, beim Kunden vorhandene Kategorien:
- Organisations-, Benutzer-, Rollen-, Projekt- und Kontoeinstellungen,
- Websites, Domains, Zielsysteme und zugehörige Konfigurationen,
- hochgeladene Originaldateien einschließlich der zugehörigen Metadaten,
- Wissensquellen, Dokumente, Textabschnitte, Fakten, Entitäten und Verknüpfungen,
- Crawl-Ergebnisse, Seiteninventare, Site-Audits und technische SEO-Befunde,
- Themen-, Keyword-, Wettbewerber-, Such- und Analytics-Daten, soweit sie dem Kunden zugeordnet sind,
- Briefings, Entwürfe, Revisionen, Qualitätsprüfungen, Freigaben und Publikationsdaten,
- Visibility-Fragen, Messungen, Antworten, Zitationsdaten und kundenbezogene Aggregate,
- Berichte, kundenbezogene Nutzungs-, Job- und Audit-Metadaten sowie
- sonstige durch den Kunden oder gemeinsam durch Nutzung des Dienstes erzeugte Eingabe- und Ausgabedaten einschließlich zugehöriger Metadaten.
Vom Export ausgenommene interne Kategorien
Ausschließlich folgende für die interne Funktionsweise des Dienstes spezifische Kategorien sind ausgenommen, soweit sie durch Rechte des geistigen Eigentums oder als Geschäftsgeheimnis von Ouhud GmbH oder Dritten geschützt sind oder eine Übertragung konkret die Sicherheit und Integrität des Kunden oder des Dienstes beeinträchtigen würde:
- Quellcode, ausführbare Plattformbestandteile und interne Deployment-Artefakte,
- System-Prompts, Modellgewichte, proprietäre Bewertungslogik und interne Plattformregeln,
- interne Sicherheits-, Missbrauchs- und Betrugserkennungsdaten, soweit sie selbst Geschäftsgeheimnisse sind und ihre Offenlegung Schutzmaßnahmen konkret gefährden würde,
- geschützte Daten, Inhalte und Vermögenswerte anderer Kunden oder Dritter sowie
- private Schlüssel von Ouhud GmbH, Passwort-Prüfwerte, nicht sicher übertragbare Tokens und sonstige Authentifizierungsgeheimnisse, deren Herausgabe die Sicherheit konkret beeinträchtigen würde.
Diese Ausnahmen werden eng ausgelegt und dürfen einen Wechsel nicht verhindern oder verzögern. Vorrangig wird ein geschützter Übertragungsweg verwendet. Soweit eine Kategorie nur teilweise geschützt ist, wird ausschließlich der konkret erforderliche Bestandteil entfernt oder durch eine gleichwertige sichere Übertragung beziehungsweise Referenz ersetzt.
Formate, Abruf, Löschung und Entgelte
Ouhud GmbH stellt die exportierbaren Daten in ihren verfügbaren Originalformaten und abhängig von der Datenart insbesondere als JSON, CSV oder Markdown strukturiert, gängig und maschinenlesbar bereit. Für den Wechsel erforderliche offene Schnittstellen werden unentgeltlich bereitgestellt. Das aktuelle Verfahren, Datenstrukturen, Formate, Standards, bekannte Einschränkungen und die geschätzte Dauer werden im Online-Register unter Datenportabilität und Wechsel beschrieben.
Nach dem Ende des vereinbarten Übergangszeitraums bleiben exportierbare Daten mindestens 30 Kalendertage abrufbar. Nach Ablauf dieses Abrufzeitraums oder eines vereinbarten späteren Termins löscht Ouhud GmbH die direkt vom Kunden erzeugten oder ihn unmittelbar betreffenden exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte vollständig, sofern der Wechsel erfolgreich abgeschlossen ist und keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Aufbewahrungspflichtige Daten werden gesperrt und nur für diesen Zweck verarbeitet. Ouhud GmbH erhebt keine Wechsel- oder Datenextraktionsentgelte und keine Sanktion allein wegen der Data-Act-konformen vorzeitigen Beendigung. Standarddienstentgelte fallen nur bis zum Ende des Vertrags an; darüber hinaus vorausbezahlte Entgelte werden anteilig erstattet.
Die für die einzelnen Dienste maßgeblichen Infrastruktur-Jurisdiktionen und die Maßnahmen gegen rechtswidrige internationale staatliche Zugriffe auf in der Union gespeicherte nicht personenbezogene Daten veröffentlicht Ouhud GmbHunter Cloud-Transparenz. Datenschutzrechtliche Rechte und Pflichten, insbesondere die AVV, bleiben unberührt.
§ 15 Haftung
Ouhud GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie in allen sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Beschäftigten, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Ouhud GmbH. Gesetzliche Ansprüche betroffener Personen und zwingende Verantwortlichkeit nach dem Datenschutzrecht werden dadurch nicht beschränkt.
§ 16 Ansprüche Dritter und Freistellung
Verletzt der Kunde schuldhaft Rechte Dritter oder gesetzliche Pflichten durch seine Inhalte, Daten, Domains, Weisungen, Freigaben oder die Nutzung einer Integration, stellt er Ouhud GmbH von daraus entstehenden berechtigten Ansprüchen Dritter und erforderlichen angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Voraussetzung ist, dass Ouhud GmbH den Kunden unverzüglich informiert, ihm die Verteidigung und Vergleichsführung im angemessenen Umfang überlässt und ihn unterstützt. Ohne Zustimmung des Kunden wird kein Vergleich geschlossen, der ein Schuldanerkenntnis oder nicht nur unerhebliche Pflichten des Kunden enthält.
Die Freistellung gilt nicht, soweit der Anspruch auf der vertragsgemäßen Nutzung einer unveränderten Ausgabe von Ouhud GmbH oder auf einer Pflichtverletzung beruht, die Ouhud GmbH oder eine von Ouhud GmbH eingesetzte Person zu vertreten hat.
§ 17 Folgen des Vertragsendes
Für Export, Wechsel, Abruf und Löschung gilt § 14. Personenbezogene Auftragsdaten werden zusätzlich nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags zurückgegeben oder gelöscht. Bereits in Kundensystemen veröffentlichte Inhalte verbleiben dort und müssen vom Kunden verwaltet werden.
Mit Vertragsende erlöschen die Zugriffsrechte auf die Plattform. Erworbene Nutzungsrechte an vollständig bezahlten Ausgaben, offene Zahlungsansprüche, Vertraulichkeits-, Haftungs- und Datenschutzregelungen sowie Bestimmungen, die nach ihrem Zweck fortgelten sollen, bleiben unberührt.
§ 18 Änderungen dieser Bedingungen
Redaktionelle Berichtigungen ohne rechtliche Wirkung darf Ouhud GmbH jederzeit vornehmen. Inhaltliche Änderungen eines bestehenden Vertrags bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Kunden. Änderungen ohne Zustimmung sind nur zulässig, soweit sie aufgrund zwingender Rechtsänderungen oder zur Abwehr eines konkreten erheblichen Sicherheitsrisikos erforderlich sind, den Vertragszweck nicht verändern und dem Kunden zumutbar sind. Ouhud GmbH informiert darüber in Textform und, soweit keine besondere Dringlichkeit besteht, mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden.
Bei einer wesentlichen nachteiligen Änderung darf der Kunde den betroffenen Vertrag zum Wirksamkeitszeitpunkt kündigen; vorausbezahlte Entgelte für den Zeitraum danach werden anteilig erstattet. Preisänderungen gelten nur für künftige Verlängerungszeiträume, werden mindestens sechs Wochen vorher angekündigt und berechtigen ebenfalls zur Kündigung zum Änderungszeitpunkt. Schweigen oder bloße Weiternutzung gelten nicht als Zustimmung.
§ 19 Höhere Gewalt und Schlussbestimmungen
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen, etwa Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, flächendeckende Telekommunikations- oder Energieausfälle, Arbeitskämpfe oder erhebliche Angriffe auf Internetinfrastruktur. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich und begrenzt die Folgen. Dauert das Ereignis länger als 30 Tage und ist die Leistung wesentlich beeinträchtigt, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil kündigen.
Rechtserhebliche Erklärungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, abgegeben werden, soweit nicht eine strengere gesetzliche Form gilt. Die Übertragung des Vertrags durch den Kunden bedarf der Zustimmung von Ouhud GmbH; § 354a HGB und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt. Ist eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften; der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam.
Dieser Text ist ein Entwurf und ersetzt keine Rechtsberatung. Vor der Veröffentlichung sollte ihn eine Anwältin oder ein Anwalt für IT- und Datenschutzrecht prüfen — insbesondere die Haftungsregeln und die Angaben zur Auftragsverarbeitung.